– Schritt 1 –
Registrierung beim Verpackungsregister

Informieren

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt das Inverkehrbringen und die Rücknahme von Verpackungsmaterial in Deutschland. Es löste 2019 die veraltete Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Eine neu geschaffene Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) betreibt ein Herstellerregister, definiert Standards und steuert die Marktüberwachung.

Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die typischerweise im privaten Umfeld (Haushalte und Kleingewerbe) als Abfall entstehen, müssen sich als Hersteller beim Verpackungsregister registrieren und für die Entsorgung regelmäßig sogenannte Verpackungslizenzen erwerben, mit denen die bundesweite Rücknahme und Verwertung kommunaler Verpackungsabfälle finanziert wird.

Ohne Registrierung und Lizenzierung dürfen solche Verpackungen und die enthaltenen Produkte in Deutschland weder auf den Markt gebracht, noch weitervertrieben werden. Bei Verstößen drohen Abmahnungen, Schadenersatzforderungen, Bußgelder bis zu EUR 200.000,- sowie Vertriebsverbote.

Weitere Details finden Sie auch im HowTo: Das VerpackG umsetzen.

Registrieren

Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen müssen sich beim Verpackungsregister registrieren, bevor sie diese in Deutschland inverkehrbringen dürfen. Dazu wird wird durch die deutsche Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) das Registerportal LUCID angeboten. Das Antragsverfahren muss durch einen Mitarbeiter des Herstellers online durchgeführt werden, wahlweise auf Deutsch oder auf Englisch.

Eine ausführliche Anleitung zur Registrierungsprozedur inkl. zahlreiche Tipps & Tricks finden Sie auch im HowTo: Registrierung im Verpackungsregister.

Starten Sie die Registrierung durch den Aufruf des Registrierungsportals LUCID. Die gesamte Prozedur besteht aus zwei Schritten und dauert ca. 10-15 Minuten. Im Anschluss erhalten Sie direkt Ihre LUCID-Registrierungsnummer. Fahren Sie dann mit dem folgenden Schritt (Verpackungslizenzierung) fort.

– Schritt 2 –
Lizenzierung von Verpackungsmengen

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen müssen neben der Registrierung auch lizenziert werden, um die Entsorgung sicherzustellen. Schätzen Sie dazu zunächst die jährlichen Verpackungsmengen entlang der folgenden Fraktionen ab:

  • Papier, Pappe & Karton
  • Kunststoffe & Schäume
  • Glas
  • Aluminium
  • Ferrometalle
  • Getränkekartonagen
  • Verbundverpackungen
  • Sonstige Materialen (z.B. Holz)

Die entsprechenden Lizenzen können Sie nebenstehend kalkulieren und auf Wunsch sofort kaufen. Fahren Sie anschließend mit dem folgenden Schritt (Datenmeldung) fort.

Der Kalkulator befindet sich im Wartungsmodus - Vielen Dank für ihr Verständnis

Angebotskalkulation
Jahr
Verpackungsmaterial Menge/Jahr in kg
Preis in €
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
Netto
Mindestbestellwert beachten!
0.00
MwSt. (19 %) 0.00
Gesamtsumme 0.00

Sie haben Java-Script deaktiviert. Bitte aktivieren Sie Java-Script in ihrem Browser um den Kalkulator zu verwenden!

Gerne machen wir Ihnen für diese Menge ein persönliches Angebot!

Bitte geben Sie unten Ihre Bestelldaten ein. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
  • Bitte geben Sie grundsätzlich Ihre Steuernummer an. Sofern vorhanden, geben Sie bitte auch die Umsatzsteuer-ID und die Handelsregisternummer an.
  • Sofern Sie sich schon beim Verpackungsregister LUCID registriert haben, geben Sie bitte die erteilte Registrierungsnummer an, damit wir diese auf dem Zertifikat angeben können.
  • Wenn Sie die Bestellung per Paypal oder Kreditkarte sofort bezahlen, erhalten Sie die bestellten Verpackungslizenzen umgehend nach Bezahlung per eMail. Bei Zahlung per Rechnung erhalten Sie Ihre Lizenzen kurzfristig nach Zahlungseingang.
  • Online können Sie Verpackungslizenzen nur erwerben, wenn Sie bisher keine Verpackungen in Deutschland erstmalig in Verkehr gebracht haben. Wenden Sie sich bitte an uns, wenn Sie bisher schon Verpackungsmaterial in Deutschland auf den Markt gebracht haben.
Bitte geben Sie Ihre Bestelldaten ein:
Vertretungsberechtigte/r
Anrede:
Bitte wählen Sie die gewünschte Zahlungsart:
Ihre Bestellübersicht:
Jahr
Verpackungsmaterial Menge/Jahr in kg
Preis in €
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Netto
Mindestbestellwert beachten!
0,00
MwSt. (19 %) 0,00
Gesamtbetrag 0,00
  • Ich bin Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB.
  • Ich habe bisher keine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen als Hersteller im Sinne des VerpackG erstmalig in Deutschland in Verkehr gebracht.
  • Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
  • Den Vertragsbedingungen stimme ich zu.
Vertragsbedingungen Datenschutz

– Schritt 3 –
Mengen ans Verpackungsregister melden

Jede Mengenmeldung, die im Rahmen der Verpackungslizenzierung abgegeben wird, muss unverzüglich auch noch einmal an das Verpackungsregister LUCID erfolgen. Dazu zählen übrigens auch die im vorhergehenden Schritt bei uns erworbenen Verpackungslizenzen. Abhängig vom Zeitpunkt, muss die Meldung entweder im als Initiale Planmengenmeldung (vor Beginn des Lizenzjahrs) oder als Unterjährige Mengenmeldung erfolgen. Detaillierte, bebilderte Anleitungen für alle Meldeprozeduren finden Sie auch im Howto: Datenmeldung ans Verpackungsregister.

Initiale Planmengenmeldung

Um vor Beginn des Lizenzjahrs eine Meldung der entsprechenden Schätzmengen im Verpackungsregister LUCID vorzunehmen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Loggen Sie sich in den Account Ihres Unternehmens beim Verpackungsregister LUCID ein.
  2. Gehen Sie dort in den Bereich Datenmeldung (Taste Bearbeiten).
  3. Wählen Sie die Meldeart Initiale Planmengenmeldung (linke, obere Kachel).
  4. Wählen Sie unter Datenmeldung eintragen zunächst das korrekte Lizenzjahr unter Meldezeitraum.
  5. Wählen Sie anschließend unten im gleichen Dialogfenster den oder die Namen der Systembetreiber sowie die entsprechenden Lizenzmengen je Materialfraktion aus.
  6. Überprüfen und Speichern Sie die Mengenmeldung.
  7. Fertig.

Unterjährige Mengenmeldung

Um während des Lizenzjahrs Verpackungsmengen ans Verpackungsregister LUCID zu melden, verfahren Sie wie folgt:

  1. Loggen Sie sich in den Account Ihres Unternehmens beim Verpackungsregister LUCID ein.
  2. Gehen Sie dort in den Bereich Datenmeldung (Taste Bearbeiten).
  3. Wählen Sie die Meldeart Initiale Planmengenmeldung (mittlere, obere Kachel).
  4. Geben Sie unter Datenmeldung eintragen zunächst Anfang und Ende des Lizenzzeitraums unter Meldezeitraum (von … bis …).
  5. Wählen Sie anschließend unten im gleichen Dialogfenster den oder die Namen der Systembetreiber sowie die entsprechenden Lizenzmengen je Materialfraktion aus.
  6. Überprüfen und Speichern Sie die Mengenmeldung.
  7. Fertig.

Fragen & Antworten

Hersteller & Importeure

Hersteller ist jeder Händler, welcher Verkaufseinheiten, bestehend aus Verpackung und Produkt, erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt. Der Produzent leerer Verpackungen ist ausdrücklich kein Hersteller im Sinne des VerpackG.

Ja, auch Importeure werden als Hersteller unter dem Verpackungsgesetz angesehen, sofern sie zum Zeitpunkt der Einfuhr die rechtliche Zuständigkeit über die Verpackungen haben.

Seit dem Jahr 2019 ist dies für die meisten Arten von Verpackungen nicht mehr erlaubt. Lediglich Serviceverpackungen (z.B. Einweggeschirr, Coffee-to-go-Becher, Tragetaschen) können unter bestimmten Umständen durch den Vorlieferanten vorlizenziert werden.

Jede Art der Bereitstellung von Verpackungen im Markt wird als Inverkehrbringen betrachtet, darunter auch das Verschenken, Verleihen oder Verleasen.

Ex-PACK®

Nein, wir arbeiten als Beauftragter Dritter im Sinne von § 33 VerpackG. Wir können flexibel und neutral aus Verpackungslizenzen unterschiedlicher Systeme auswählen, um Ihnen die bestmögliche Lizenzlösung anbieten zu können.

Ja. Alle Ex-PACK®-Lizenzen entsprechen den Voraussetzungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister LUCID.

Ja, wir Sie erhalten ein Ex-PACK®-Zertfikat mit individueller Lizenznummer, welches Sie an interessierte Dritte weitergeben können.

Sofern Sie nicht per Überweisung bezahlen, sondern mit einer der sofortigen Zahlungsmethoden (z.B. Paypal oder Kreditkarte), erhalten Sie Ihre Verpackungslizenzen umgehend nach dem Kauf per eMail.

Natürlich erhalten Sie eine ordentliche, steuerlich abzugsfähige Rechnung über die Verpackungslizenzen. Diese lassen wir Ihnen kurzfristig nach Zahlungseingang separat per eMail zukommen.

Verpackungen

Nur systembeteiligungspflichtige Verpackungen müssen bei LUCID registriert sowie lizenziert werden.

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind Verpackungsmaterialien, welche typischerweise über die kommunale Abfallsammlung entsorgt werden. Dies trifft auf private Endverbraucher, aber auch auf vergleichbare Anfallstellen wie Hotels, Krankenhäuser, Kinos, Verwaltungen, Ferienanlagen, Niederlassungen von Freiberuflern, aber ggf. auch Landwirtschafts- und Handwerksbetriebe zu.

Das Verpackungsgesetz definiert die Materialfraktionen Papier & Karton, Kunststoff, Glas, Aluminium, Ferrometalle, Getränkekartonagen, Verbundverpackungen sowie sonstige Verpackungen (z.B. Holz oder Kork).

Sofern der Lizenzstatus einer systembeteiligungspflichtigen, gebrauchten Verpackung nicht verbindlich zu ermitteln ist, muss diese entweder (nochmals) lizenziert oder entsorgt werden.

Registrierung & Meldungen

Nein, nach § 33 VerpackG müssen sowohl die Erstregistrierung als auch alle Datenmeldungen höchstpersönlich durch den Hersteller erfolgen. Auf diese Weise soll Transparenz ermöglicht und Missbrauch verhindert werden.

Sofern man die korrekten Parameter auswählt, dauert die gesamte Prozedur bis zur Veröffentlichung ca. 10-15 Minuten.
Nein, die erteilte Registrierungsnummer gilt nach aktuellem Stand zeitlich unbeschränkt. Allerdings müssen die Verpackungslizenzen jährlich auf der Basis aktualisierter Schätzungen neu erworben und zugewiesen werden.

Der Vertrieb von Verpackungen ohne korrekte Registrierung kann zivilrechtlich in Abmahnungen, Schadenersatzzahlungen oder Klageverfahren sowie verwaltungsrechtlich in Bußgeldern von bis zu EUR 200.000,- und allgemein auch in Vertriebsverboten resultieren.

Für Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen fallen nur Lizenzkosten zur Sicherstellung der Entsorgung an. Das Verpackungsregister finanziert sich aus Abgaben durch (Duale) Systeme und Branchenlösungen. Es arbeitet für Hersteller aktuell gebührenfrei.